Aktuelles
16. April 2021
Durchführung des Unterrichts am Anno-Gymnasium Siegburg ab dem kommenden Montag (19.04.)
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir alle verfolgen derzeit gespannt die Nachrichten, um Aufschluss über die zukünftigen Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung zu erhalten.
Am Mittwoch hat die Landesregierung entschieden, dass in der kommenden Woche der Unterricht für die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I (Klassen 5-9) und die Einführungsphase wieder im Wechselmodell stattfinden soll.
Die bisherige Einteilung der Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in geraden und ungeraden Wochentagen bleibt bestehen. Dementsprechend nimmt die Gruppe 1 ab dem 19.04., die Gruppe 2 ab dem 20.04. am Präsenzunterricht teil.
Die Schülerinnen und Schüler der Q1 erhalten Unterricht nach Stundenplan und die Schülerinnen und Schüler der Q2, unsere Abiturientia, erhalten noch bis Mittwoch Unterricht in ihren jeweiligen Abiturfächern, bevor dann ab Freitag, dem 23.04., die Abiturklausuren geschrieben werden.
Dies alles unter dem Vorbehalt einer Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis unter 200 – oberhalb dieser Grenze findet der gesamte Unterricht im Lernen auf Distanz statt. Die Abiturklausuren finden gleichwohl unabhängig von Inzidenzwerten in Präsenz statt.
Da nicht abzusehen ist, wie schnell wir die Marke von 200 erreichen, haben wir am Anno bewusst darauf verzichtet, für die kommende Woche Klassenarbeiten anzusetzen. Sobald hier für alle am Schulleben Beteiligten mehr Planungssicherheit besteht und die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Versetzungen und der Mindestanzahl von Klausuren und Klassenarbeiten feststehen, werden wir mit dem dann größtmöglichen Vorlauf die neuen Termine bekanntgeben.
Gemäß der aktuellen Betreuungsverordnung besteht für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht. Dieser Testpflicht kommen die Schülerinnen und Schüler mit zwei Selbsttestungen pro Woche in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte nach.
Dabei handelt es sich um minimal invasive nasale Tests, bei denen das Wattestäbchen lediglich knapp 2 cm in die Nase eingeführt wird.
Das kitzelt zwar ein wenig (darum bitte ein Taschentuch bereithalten!), aber die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2, die in dieser Woche die Testungen bereits erfolgreich durchgeführt haben, können sicherlich bestätigen, dass diese Testform bei weitem nicht so unangenehm ist wie etwa ein Test im Rachenraum.
Am Montag finden die Testungen für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie der Einführungsphase und der Q1 in der ersten Stunde (bzw. der ersten Stunde des jeweiligen Stundenplans) statt. Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in ihrer jeweils ersten Stunde versäumt haben, melden sich im Sekretariat, damit der Test nachgeholt werden kann.
Eine herzliche Bitte um Unterstützung: Eine Wäscheklammer hat sich als sehr nützlich bei der Durchführung des Tests erwiesen. Es wäre sehr freundlich, wenn Sie Ihren Kindern ein Exemplar mitgeben könnten – vielen Dank!!!
Wenn Schülerinnen und Schüler diesen Test nicht in der Schule durchführen möchten, können sie an den jeweiligen Testtagen auch einen Bescheid über eine negative Testung im Rahmen einer Bürger*innentestung (in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken) vorlegen, die zum in der Schule angesetzten Testtermin weniger als 48 Stunden alt sein muss.
Sollten Eltern und Erziehungsberechtigte von ihrem Recht Gebrauch machen und ihre Kinder aufgrund der Testpflicht nicht zur Schule schicken, müssen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sich an Tagen des Präsenzunterrichts selbstständig über die Unterrichtsthemen informieren und den versäumten Stoff nacharbeiten.
Der Ganztag bleibt während des Wechselunterrichts ausgesetzt, um Lerngruppen nicht zu mischen. Daher finden Arbeitsgemeinschaften, Förderkurse und Lernzeiten nicht in Präsenz statt.
Auch das Bistro bleibt zunächst geschlossen – daher bitten wir die Eltern und Erziehungsberechtigten herzlich darum, ihren Kindern für die großen Pausen, in denen auf den Pausenhöfen zur Nahrungsaufnahme die Masken unter Wahrung von ausreichend Abstand zu den Mitschüler*innen abgenommen werden dürfen, die Brotboxen und Trinkflaschen großzügig zu befüllen!
Außerhalb der Nahrungsaufnahme gilt weiterhin auf dem gesamten Schulgelände die Verpflichtung, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder (idealerweise) eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass nicht nur sie, sondern auch die Lehrkräfte und die Schulleitung die Rückkehr zur Normalität herbeisehnen.
Hier hoffen wir nicht zuletzt auf einen baldigen Erfolg der Impfkampagne. Bis dahin gilt es, gemeinsam durchzuhalten!
Mit herzlichen Grüßen vom Anno


09. April 2021
Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien
Distanzunterricht für die Klassen der Sek I und die EF -
Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 -
Testpflicht
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 -
Testpflicht
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider lässt die Entwicklung der Pandemie derzeit einen Präsenzbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler noch nicht zu. Daher werden ab Montag die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie der Einführungsphase zunächst wieder im Lernen auf Distanz beschult.
Auf Antrag der Eltern kann ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 angeboten werden, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Das für den Antrag benötigte Formular steht auf unserer Homepage zum Download bereit.
Der Präsenzunterricht der Schülerinnen und Schüler der Q1 findet gemäß Stundenplan statt. Über einige wenige Ausnahmen werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Kursleiterinnen und Kursleitern über TEAMS vorab informiert.
Die Schülerinnen und Schüler der Q2 können sich wie angekündigt auf ihre jeweiligen Abiturfächer konzentrieren. Der Unterricht folgt hier grundsätzlich dem Stundenplan. Um unnötige Wege und vor allem Kontakte zu vermeiden, werden allerdings die Einzelstunden der Leistungskurse an die Doppelstunden jeweils am Dienstag und Donnerstag angehängt.
Um die Gefahr von Infektionen im Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, werden wieder ergänzend zu den übrigen Infektionsregeln eine strenge räumliche Unterteilung der beiden Jahrgangsstufen vorgenommen und für verschiedene Unterrichtsphasen zahlreiche zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt. Zudem nutzen die beiden Jahrgangsstufen unterschiedliche Flure, Treppenhäuser und Pausenhöfe, um unnötige Vermischungen zu vermeiden. (Regelungen zum Präsenzunterricht ab dem 12.4.2021)
Alle Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 werden gebeten, sich am Montagmorgen vor Unterrichtsbeginn mit der Hilfe der Untis App über die zugeteilten Räume und Stundenplanänderungen zu informieren.
Natürlich gilt die bisherige Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände weiter. Das Tragen von FFP2-Masken durch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe hat sich hier mehr als bewährt.
Zudem hat die Landesregierung bezüglich der Testungen von Schülerinnen und Schülern eine Testpflicht angekündigt. Seit dem 26.03. dürfen wir diese Testung leider nicht mehr von medizinisch geschultem Personal durchführen lassen. Auf Basis der für Montag erwarteten Coronabetreuungsverordnung werden die Schülerinnen und Schüler daher ab Dienstag an jeweils zwei Wochentagen Selbsttests durchführen.
Hierzu teilt das Schulministerium mit:
„Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Die Schülerinnen und Schüler der Q1 werden sich voraussichtlich in der kommenden Woche am Mittwoch und Freitag testen, für die Schülerinnen und Schüler der Q2 ist am Dienstag und Donnerstag eine Testung geplant.
Natürlich ist uns klar, dass noch viele Fragen offenbleiben, auf deren Beantwortung auch wir warten. Viele Bestimmungen bedürfen noch der Präzisierung.
So wird der Schulausschuss des Landes NRW am kommenden Mittwoch zu dem geplanten Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021 (Zweites Bildungssicherungsgesetz) eine Expertenanhörung durchführen.
Daher bitten wir alle Mitglieder der Schulgemeinschaft weiterhin um Geduld – sobald wir neue Vorgaben erhalten, werden wir uns mit Augenmaß um eine konkrete Umsetzung bemühen, welche die schwierige Situation der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien berücksichtigt.
Bis dahin danken wir für das Verständnis und nicht zuletzt viele aufmunternde E-Mails, über die wir uns sehr gefreut haben!
Mit herzlichen Grüßen


Informationen zum Unterrichtsbeginn nach den Osterferien als PDF
Regelungen zum Präsenzunterricht ab dem 12.4.21
Formular: Antrag auf Anmeldung zur Betreuung (Klassen 5 und 6)
Informationen des Schulministeriums zu Selbsttests:
- Allgemeine Informationen
- Umgang mit positiven Selbsttests
Informationen des Schulministeriums zu Selbsttests:
- Allgemeine Informationen
- Umgang mit positiven Selbsttests
08. April 2021
Informationen zum Schulstart nach den Osterferien
Ab dem kommenden Montag werden alle Schulen in Nordrhein-Westfalen in den Schulbetrieb nach den Osterferien zunächst für eine Woche im Distanzunterricht starten.
Ausgenommen bleiben die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können. Detailinformationen zum Ablauf des Schulbetriebs werden in Kürze folgen.
Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben.
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23. April 2021 beginnen. Der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden Schulen wird sich in den kommenden neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche
26. März 2021
Frohe und erholsame Ostertage sowie ein Ausblick auf die Zeit nach den Osterferien
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den Medien wurden gestern bereits Planungen für die Unterrichtsorganisation in NRW nach den Osterferien kommuniziert. Das Schulministerium plant derzeit, in der Sek. I und in der Einführungsphase zunächst den Wechselunterricht fortsetzen zu lassen. In diesem Fall bleibt die bisherige Einteilung der Schülerinnen und Schüler für den Unterricht in geraden und ungeraden Wochentagen bestehen. Dementsprechend nimmt die Gruppe 1 ab dem 12.04., die Gruppe 2 ab dem 13.04. am Präsenzunterricht teil.
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